Maßnahmen der Regierung zur Bewältigung der durch den Krieg im Iran ausgelösten Krise

Vorlesen lassen? ↑↑⇑⇑↑↑ | Lesedauer des Artikels: ca. 4 Minuten -

Der Ministerrat hat am Freitag (20.03.2026) ein Maßnahmenpaket zur Abmilderung der Auswirkungen des Krieges im Nahen Osten verabschiedet, das mit 5 Milliarden Euro ausgestattet ist und Steuererleichterungen, Vergünstigungen für benachteiligte Bevölkerungsgruppen sowie direkte Hilfen für die am stärksten betroffenen Branchen umfasst.

Zudem hat er einem weiteren Dekret zugestimmt, das einen vorübergehenden Einfrieren der Mietpreise vorsieht, ähnlich wie in früheren Krisen.

Dies sind die wichtigsten Maßnahmen der Dekrete, die verabschiedet wurden und morgen in Kraft treten, sobald sie im Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht sind:

Strom:
– Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom vom allgemeinen Satz (21 %) auf den ermäßigten Satz (10 %).
– Vorübergehende Aussetzung der Stromerzeugungssteuer, die derzeit 7 % beträgt und von den Unternehmen gezahlt wird.
– Senkung der Sondersteuer auf Strom, einer Steuer, die von den Verbrauchern gezahlt wird und vom derzeitigen Satz von 5,11 % auf den Mindestsatz von 0,5 % gesenkt wird.

Lesetipp:  Energiespeicherung über Batterien im Stromsystem
--|- Bitte beachten Sie unsere Anzeigenpartner! Mit nur einem Klick zum Angebot! -|-- Ein Osterfest, das ihr so schnell nicht mehr vergesst! ebooks von Gustav Knudsen für Ostern. Alle Titel für jeweils € 3,99!* *gültig bis Ostersonntag, 05.04.2026

Gas:
– Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas, Pellets und Brennholz von 21 % auf 10 %.
– Einfrieren des Höchstverkaufspreises für Butan und Propan.

Kraftstoffe:
– Senkung der Mehrwertsteuer auf Diesel, Benzin und Kohlenwasserstoffe von 21 % auf 10 % sowie Senkung der Mineralölsteuer auf das in der Europäischen Union (EU) zulässige Minimum, was eine effektive Senkung von bis zu 30 Cent pro Liter Kraftstoff und etwa 20 Euro pro Tankfüllung für ein durchschnittliches Auto bedeutet.

Maßnahmen für die am stärksten betroffenen Gruppen und Sektoren:
– Sozialtarif für Strom: Erhöhung des Rabatts für schutzbedürftige Gruppen (von 42,5 %) und für besonders schutzbedürftige Gruppen (von 57,5 %) bis zum Jahresende.
– Sozialtarif für Wärme: Anhebung der Mindestbeihilfe auf 50 Euro.
– Garantie der Wasser- und Energieversorgung.
– Direkte Beihilfe in Höhe von 20 Cent pro Liter gewerblich genutztem Diesel, ausgezahlt durch die Steuerbehörde und die regionalen Verwaltungen, für Transportunternehmer, Landwirte, Viehzüchter und Fischer sowie eine entsprechende Beihilfe für den Kauf von Düngemitteln.
– Ausstattung der Nationalen Kommission für Märkte und Wettbewerb (CNMC) mit neuen Aufsichts- und Sanktionsbefugnissen, damit diejenigen, die die Beihilfen zur persönlichen Bereicherung nutzen, untersucht und streng bestraft werden.
– Für die gesamte stromintensive Industrie werden die Stromübertragungs- und -verteilungsgebühren um 80 % erlassen, wodurch Einsparungen in Höhe von 200 Millionen Euro erzielt werden.
– Die ICO-MAPA-SAECA-Kreditlinie für Kreditzuschüsse wird um 300 Millionen Euro aufgestockt, um dem Agrar-, Lebensmittel- und Fischereisektor den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern.

Maßnahmen zur Elektrifizierung und zu erneuerbaren Energien
– Einkommensteuerabzüge für die Installation von Solaranlagen, Ladestationen und Wärmepumpen, die Einführung neuer Fördermittel für die Klimatisierung von Gebäuden sowie die Beschleunigung der Installation erneuerbarer Energien.
– Stärkung des Eigenverbrauchs durch die Ausweitung der maximalen Entfernung zwischen Erzeugung und Verbrauch von 2 auf 5 Kilometer sowie die Befugnis für lokale Behörden, neue Modelle und Energiegemeinschaften zu fördern.
– Die Speicherkapazität für Strom wird durch Batterien erhöht, die Pumpspeicherkraftwerke werden zum öffentlichen Nutzen erklärt und erneuerbare Energien werden gefördert.
– Größere Flexibilität durch gesetzliche Regelungen bei Energieversorgungsverträgen für Unternehmen und Selbstständige.
– Einkommensteuerabzüge in Höhe von 15 % für den Kauf von Elektro- und Plug-in-Fahrzeugen.
– Bei der Körperschaftssteuer wird die freie Abschreibung für Investitionen in erneuerbare Energien vorgesehen, die fossile Anlagen ersetzen. Außerdem werden die Gemeinden ermächtigt, den Grundsteuerbetrag (IBI) für diejenigen, die Anlagen zur thermischen oder elektrischen Nutzung erneuerbarer Energien installiert haben, um bis zu 50 % zu ermäßigen, zusätzlich zu einer Ermäßigung von bis zu 95 % für die Bauarbeiten und Installationen dieser Anlagen.

Arbeitsmarktmaßnahmen
– Kündigungsverbot in Unternehmen, die öffentliche Beihilfen im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges im Nahen Osten erhalten.
– Förderung der Umsetzung von Plänen für nachhaltige Mobilität, zu deren Erstellung alle Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten oder 100 Mitarbeitern pro Schicht verpflichtet sind, um den Weg ihrer Belegschaft zum Arbeitsplatz zu erleichtern.

Wohnungsmaßnahmen
– Vorübergehender Einfrieren der Mietpreise.
– Verlängerung von Mietverträgen, die zwischen dem 21. März und dem 31. Dezember 2027 auslaufen, um zwei Jahre, wie Quellen von Sumar mitteilten.

Quelle: Agenturn